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Umgang mit Corona Infektionen und sonstigen Infektionskrankheiten 21.09.2023

Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Stand entnehmen Sie bitte der Seite www.km-bw.de

Hier finden Sie unter anderem auch die Antwort auf die Frage:

Können positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am Präsenzunterricht teilnehmen?

"Ja, auch positiv getestete Personen können am Präsenzunterricht teilnehmen. Mit der Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen entfällt ab dem 1. März 2023 außerdem die Pflicht für positiv Getestete, in Innenräumen durchgängig eine Maske zu tragen.

Generell gilt jedoch: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben.
Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollten – unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Corona-Virus oder eine andere ansteckende Erkrankung vorliegt – auf einen Schulbesuch verzichten."

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